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§ 1 Geltungsbereich
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsabschluss
a.) Vertragspartner ist die Fa. EE-LED, Inhaber A. Stefan Nas, Bachstr. 23, D-86420 Diedorf-Anhausen.
b.) An unsere Angebote sind wir 14 Tage lang gebunden, außer es werden im Angebot längere Fristen schriftlich vermerkt. Irrtümer bleiben vorbehalten.
c.) Aufträge bedürfen grundsätzlich zur Rechtswirksamkeit die Bestätigung durch die Firma EE-LED.
d.) Alle Vereinbarungen, die zwischen Firma EE-LED und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 3 Ausführung des Vertrages durch Tochtergesellschaften / verbundene Unternehmen
Die Firma EE-LED kann mit ihr verbundene Firmen/Unternehmen an ihrer Stelle in den Vertrag mit dem Kunden eintreten lassen. EE-LED wird dies mit der Auftragsbestätigung dem Kunden anzeigen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall freigestellt, sich vom Vertrag zu lösen. Tritt jedoch ein verbundenes Unternehmen in den Vertrag mit der Firma EE-LED ein, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma EE-LED für dieses Vertragsverhältnis vollumfänglich weiter.
§ 4 Liefer- und Leistungsbedingungen
Sollte aufgrund Nichtverfügbarkeit der Ware die Firma EE-LED vom Kaufvertrag zurücktreten, verpflichtet sich die Firma EE-LED den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche gilt diese Regelung. Sollte die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar sein, so behält sich die Firma EE-LED vor, vor Verbindlichkeit der Bestellung eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware anzubieten.
Nach Verbindlichkeit der Bestellung behält sich die Firma EE-LED das Recht vor, im Einzelfall eine im Preis gleichwertige Ware ohne Einschränkung der bestellten Qualität und Funktionalität anzubieten. Der Kunde ist nicht zur Annahme des neuen Angebotes verpflichtet.
Informationen zu den Lieferkosten
§ 5 Zahlungsbedingungen
a.) Die Lieferung erfolgt gegen Vorauskasse oder Nachnahme (Zusatzgebühren welche bei Nachnahme anfallen, sind entsprechend der aktuellen Kosten der Anbieter fällig. Die aktuellen Preise sind unter www.ups.de, www.dhl.de, www.tnt.de abrufbar). Über eine Lieferung gegen Rechnung entscheidet EE-LED im Einzelfall.
b.) Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die Regeln des BGB.
c.) Sollten sie sich die Vermögensverhältnisse des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist, nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, z.B. ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet werden, ist die Firma EE-LED nicht verpflichtet, die Lieferung auszuführen, bis durch den Kunden die Zahlung erfolgt oder eine angemessene Sicherheit für die Kaufpreisforderung nachgewiesen hat.
d.) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde, sofern er Unternehmer ist, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit schriftlicher Einwilligung der Firma EE-LED aufrechnen und ausüben.
e.) Die Firma EE-LED ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Scheck oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks ist die Firma EE-LED nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Firma EE-LED verlustfrei über den geschuldeten Gesamtbetrag verfügen kann.
§ 6 Sachmängel und Gewährleistung
Im Falle einer Mängelgewährleistung gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
§ 8 Haftungsausschluß
Die Firma EE-LED haftet nicht, wenn die CE erlischt wegen Umbau der Lampen oder bei unsachgemäßer Verwendung der Produkte (z.B. dimmen von nicht dimmbaren LED) durch den Kunden. Die Firma EE-LED haftet ebenfalls nicht, wenn die EN 60598 Absatz 4.22, oder EN 12494-1 nicht mehr erfüllt wird.
§ 9 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Fa. EE-LED. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung der Fa. EE-LED nicht gestattet.
§ 10 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)
a.) Das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen, bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung, behält sich die Firma EE-LED vor. Dies gilt auch dann wenn der Kaufpreis für einzelne/bestimmte Warenlieferungen vom Kunden bezahlt wird, da in diesem Falle das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderung der Firma EE-LED sichert. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für Firma EE-LED.
b.) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen tritt der Kunden schon jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Firma EE-LED ab. Bei Veräußerung von Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfasst die Abtretung die dem Rechnungswert der Ware entsprechende erstrangige Teilforderung. Die Forderungsabtretung umfasst auch Forderungen des Kunden auf den Schlusssaldo eines Kontokorrents, den der Kunde mit seinen Kunden vereinbart. Auf Verlangen hat der Kunde die Forderungsabtretungen offen zu legen und jede gewünschte Auskunft hinsichtlich der an Firma EE-LED abgetretenen Forderungen unter Vorlage der Belege zu erteilen.
c.) Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Kunden ist Firma EE-LED nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, Herausgabeansprüche gegen Dritte an Firma EE-LED abzutreten. Der Kunde gestattet Firma EE-LED unwiderruflich das Betreten der Räume des Kunden, in denen die Vorbehaltsware gelagert ist, um Firma EE-LED die Wegnahme zu ermöglichen oder auch um die Ware zu besichtigen.
d.) Übersteigt der Wert der Sicherung von Firma EE-LED nachhaltig und unter Einschluss der Vorausabtretungen ihre Forderungen um 20%, so ist sie auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm eingeräumte Sicherheiten nach ihrer (Firma EE-LED), Wahl freizugeben, bis der Wert der verbleibenden Sicherungen die Forderungen von Firma EE-LED um weniger als 20% übersteigt. Als Bezugsgröße für die Berechnung des Wertes der Sicherung gilt der jeweilige Verkaufspreis von Firma EE-LED, abzüglich 10%, wenn die Ware nicht mehr neuwertig ist.
e.) Dem Kunden ist ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht gestattet, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
§11 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die obigen Bedingungen gelten für Werklieferungsverträge und Werkverträge entsprechend. Für den Fall, dass der Kunde/Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Gersthofen als Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Diedorf, 01.11.2018
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