Informationen von EE-LED

LED-Förderung

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Fördergelder zur Umrüstung und Erneuerung der Beleuchtung mit sparsamer und umweltfreundlicher LED-Technik. Wir sind Ihnen sowohl bei der Wahl der richtigen Beleuchtung, als auch bei der Antragstellung behilflich. Die Rahmeninformationen zur LED-Förderung haben wir hier für Sie zusammengefasst

BMUB-Förderung von 2019 bis 2022

 

Mit LED Beleuchtung sanieren, profitieren und der Umwelt etwas gutes tun

In den Jahren 2019 bis 2022 wird weiterhin durch die BMUB die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung, bei Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie bei Außen- und Straßenbeleuchtung, im öffentlichen Bereich fortgesetzt.

Vorgabe: die CO2-Einsparung des beantragten Projektes muss mindestens 50 % Einsparung ermöglichen.

 

 

Vierfach profitieren durch die Förderung

  • Stromkostenersparnis durch effiziente LED-Lichttechnik
  • Reduktion der Investitionskosten durch attraktive Förderquoten
  • Anschaffung innovativer und langlebiger LED-Beleuchtung und Steuerungstechnik
  • Verbesserung der Qualität des Lichtes

Aktiver Klimaschutz durch Umrüstung auf LED-Technologie, da mittels intelligenter LED Lichttechnik bis zu 80 % CO2-Emissionen eingespart werden können.

 

 

Wer ist Antragsberechtigt*

  • Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 % kommunaler Beteiligung
  • Öffentliche Bildungseinrichtungen: Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
  • Religionsgemeinschaften

 

 

Besonderen Anreiz durch erhöhte Förderquoten zur Umrüstung gibt es für**

  • finanzschwache Kommunen
  • Schulen
  • Sportstätten und Schwimmhallen
  • Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen (KSJS)

 

 

Die BMUB-Förderung Antragszeiträume

- vom 01.01. bis 31.03.

- vom 01.07. bis 30.09.

 

 

 

*Antragsberechtigt:

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bzw. deren Träger
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anerkannt sind, bzw. deren Träger
  • Kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind
  • Werkstätten für behinderte Menschen bzw. deren Träger

 

 

**Erhöhte Fördersätze bis zu 5 % erhalten:

  • Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten (KSJS; inkl. Freibäder und Schwimmhallen)
  • Finanzschwache Kommunen

Art der Förderung

  • Die LED-Förderung wird in Form eines nicht rückzuzahlenden Zuschusses für alle zuwendungsfähigen Ausgaben bei der Umrüstung der Beleuchtung geleistet.
  • Der Zuschuss beinhaltet die Leuchten, Demontage, Entsorgung, Montage sowie die Lichtsteuerung. Hierbei ist zu beachten, dass Retrofitlampen und Planungsleistungen nicht gefördert werden.
  • Die Mindestprojektgröße ergibt sich durch eine Berechnung abhängig vom individuellen Fördersatz. Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.
  • Die förderfähigen Zuwendungen müssen für ein einzelnes Projekt mindestens 5.000 Euro betragen.
  • Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 Prozent im Eigentum des Antragstellers sein, sowie weitere fünf Jahre in dessen Eigentum verbleiben.
  • Kommunen tragen einen Eigenanteil von 15 Prozent.
  • Für eine erfolgreiche Förderung darf mit dem Projekt erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Dies gilt auch für ein Vergabeverfahren.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr und tritt nach Eingang des Zuwendungsbescheids in Kraft. Die Kommunen und Einrichtungen können auch ein konkretes Datum für den Start des Vorhabens angeben. Das Projekt muss innerhalb des Bewilligungszeitraums begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden.

Antragstellung

Ab dem 01.01.2019 bis 31.03.2019

und ab dem

01.07.2019 bis 30.09.2019 und für die Folgejahre 2020 bis 2022.

  • Anträge müssen elektronisch über das Förderportal des Bundes „Easy-Online“ gestellt werden.

  • Der fertige Antrag muss anschließend zusätzlich unterschrieben und in Papierform per Post an den PtJ gesendet werden.

 

Ein vollständiger Antrag enthält:

  • Easy-Online-Antrag im Original mit Stempel und Unterschrift

  • Ein ausgefülltes, von einem Fachplaner (einer verwaltungsinternen, fachkundigen Person oder einem qualifizierten Fachbetrieb) unterschriebenes und gestempeltes Excel-Berechnungsformular

  • Eine Bestätigung, dass sich die zu sanierende Anlage im Eigentum des Antragstellers befindet

Hinweis zur Kumulierbarkeit

 
Eine Kumulierung von Fördermitteln ist zulässig, z. B. können Sie die KfW-Förderprogramme Nr. 217/218/219/220 ab 01.10.2015 Energieeffizient Bauen und Sanieren nutzen. Bei Sanierung des Gesamtgebäudes erhalten Sie hier einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % bei Einzelmaßnahmen. Zur Sanierung der Straßenbeleuchtung kann das Programm Nr. 208 Sanierung kommunaler Infrastruktur genutzt werden. Grundsätzlich können Kredite der KfW zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 15 % bzw. 10 % bei finanzschwachen Kommunen verwendet werden. Prüfen Sie bitte unbedingt inwieweit Landesförderprogramme zur Verfügung stehen. Eine Verbindung mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in den Bundesländern ist nicht möglich, da auch hier Bundesmittel zum Einsatz kommen.

 


Copyright © 2018 EE-LED Alle Rechte vorbehalten.

ImpressumDatenschutzSitemap

EE-LED Whatsapp