In ihrer EU Ökodesign-Verordnung 2019/2020 (Single Lighting Regulation, SLR) hat die EU-Kommission strenge Ökodesign-Vorgaben für Lichtquellen festgelegt. Zudem hat sie im Frühjahr 2022 die sogenannte EU ROHS RICHTLINIE 2011/65/EU neu geregelt und die in Anhang III formulierten Ausnahmen für Quecksilber in Leuchtmitteln weiter eingeschränkt.
Die gesetzlichen Maßnahmen haben zur Folge, dass folgende Lampen EU-weit schon bald nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen:
- SLR - RLR
- RoHS
- T5-Leuchtstofflampen in Ringform ab 25.02.2023
- Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) ab 25.02.2023
- lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25.08.2023
- Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) ab 01.09.2023